Inspektion & Wartung

Wissen, wie es um Ihre Pumpe steht!

Regelmäßige Inspektionen sind entscheidend, um die Betriebssicherheit Ihrer Pumpenanlage zu erhöhen. 

Fristen zur Wartung von Hebe-, Lösch- und Druckanlagen

Folgende Zeitabstände sollen bei Hebeanlagen und Pumpschächten nicht überschritten werden:

  • 1/4 jährlich bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
  • 1/2 jährlich bei Mehrfamilienhäusern
  • 1 jährlich bei Einfamilienhäusern
DIN 12056

Gesetzliche Grundlagen nach DIN 12056

Laut den gesetzlichen Grundlagen Wohngebäudeversicherung/Hausratversicherung nach EN 12056 Teil 4, Abschnitt 8 (Inspektion und Wartung), müssen Entwässerungsanlagen so gewartet und instandgehalten werden, dass anfallendes Schmutzwasser ordnungsgemäß abgeleitet werden kann und Veränderungen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden können.

Abwasserhebeanlagen sollten monatlich einmal vom Betreiber durch Beobachtung von mindestens zwei Schaltzyklen auf Betriebsfähigkeit geprüft werden.

Die Anlage soll nach EN 12 056-4 und DIN 1986, durch geschultes Personal gewartet werden.

Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, stellt sich der Versicherer wieder leistungsfrei!

Feuerlöschanlagen nach DIN 14462

  • gemäß Herstellervorgaben

Druckerhöhungsanlagen nach DIN EN 806

  • 1xjährlich

Unsere Leistungen

  • Inspektion an Pumpschächten, Hebeanlagen, Feuerlösch- und Druckerhöhungsanlagen
  • 24 h Notdienst
  • Überprüfung der Pumpe auf Funktionstüchtigkeit und Leistung
  • Auswertung der elektrischen Messwerte
  • Protokollierung und Dokumentation der Inspektionsergebnisse
  • Angebotserstellung zur Mängelbeseitigung

Somit erhöhen Sie die Lebensdauer Ihrer Pumpen und vermeiden unerwartete Ausfälle. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung – wir sorgen dafür, dass Ihre Anlage immer zuverlässig arbeitet.

Kundeninformation

Was gehört nicht in die Toilette